Falsche Designerhemden können Ärger machen

31 03 2007

Prada, Gucci, Adidas - Markenplagiate werden an der Grenze zunehmend konfisziert. Sie sieht so schick aus, die imitierte Gucci-Brille, dazu die neue Handtasche von Prada, ein Superschnäppchen, und es kommt daheim sicher gut an. Doch wer im Urlaub gefälschte Markenprodukte kauft, muss bei der Heimreise mit Problemen rechnen. Produkt- und Markenpiraterie nennt der Zoll das Einführen kopierter Designerware und beschlagnahmt solche Imitationen. Auch wenn manche Touristen aus allen Wolken fallen, die Zöllner kennen kaum Gnade. Die Grundlage hierfür ist das Warenzeichenrecht, und die Beschlagnahmung ist im Fall einer möglichen gewerblichen Nutzung erlaubt. Die vermutet der Zoll bereits, wenn mehrere Raubkopien im Koffer sind. Anders als bei Zigaretten, Alkohol und Parfum gibt es bei gefälschter Kleidung keine Freimengen. Die Verlockung ist natürlich groß: Die Produktfälscher werden immer aktiver, es gibt kaum ein Designerstück, das man im Ausland nicht auch als Fälschung erstehen könnte. Am Strand, auf Märkten oder auf der Straße - in Ländern wie ItalienSpanien und der Türkei boomt das Geschäft mit den Plagiaten. Die originalgetreue Rolex-Uhr, das klassische, mit dem Krokodil bestickte Lacoste-Hemd, Taschen, Geldbeutel und Gürtel gibt es in zahlreichen Urlaubsländern zu unschlagbaren Preisen. Fernöstliche Länder wie China und Thailand sind für ihre große Auswahl an gefälschten Turnschuhe und Parfums bekannt. Aber nicht nur die Produktfälscher sind aktiver geworden. Auf der anderen Seite des Gesetzes ahndet der deutsche Zoll verschärft Verstöße gegen das Warenzeichenrecht. Wurden vor zwei Jahren noch Andenken im Wert von rund 21 Millionen Euro beschlagnahmt, so waren es im vergangenen Jahr schon 50 Prozent mehr. Eine Ausnahme am Zoll gibt es allerdings: Wer das Adidas- oder Chanel-Logo von der gefälschten Ware entfernt, darf sie auch behalten. Französische Zöllner dagegen sind unerbittlich. Erkennen die Grenzbeamten ein Plagiat, wird es nicht nur beschlagnahmt. Der Träger zahlt zur Strafe den Original-Listenpreis des vermeintlichen Designer-Stücks. Und das kann bei einer imitierten Cartier-Uhr sehr teuer werden.


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