Kleine Souvenirs können schnell großen Ärger bereiten
31 03 2008Der Ferienflieger ist gerade gelandet, die Urlauber marschieren geradewegs zum Ausgang - schließlich haben sie nichts zu verzollen. Keiner denkt dabei an die Korallenkette, die Muschel vom Strand oder die Schnitzerei aus Rosenholz. Bereits solche kleinen Souvenirs können aber viel Ärger verursachen. Unwissenheit schützt auch hier nicht: Bei Verstößen gegen das Artenschutz-Abkommen drohen Ermittlungsverfahren und saftige Strafen. Vorsicht ist geboten, wenn Strandhändler Tiere, Pflanzen, Muscheln, Korallen oder Produkte daraus feilbieten. Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts am Münchner Flughafen, berichtet, dass Urlauber vor allem mit Meeres-Souvenirs oft ohne Vorsatz zu Schmugglern werden: “Wer zum Beispiel Korallen mitnimmt, macht sich schon strafbar. Bis auf die rote Orgelkoralle sind sämtliche Arten geschützt.” Ein weiteres Beispiel ist das schöne rosa Gehäuse der Fechterschnecke, ein typisches Karibik-Souvenir, das für ein paar Mark verkauft wird. Findet der Zöllner sie im Gepäck, werden 300 Mark Strafe fällig - auch wenn der Urlauber das Gehäuse am Strand gefunden hat. An die hundert dieser Gehäuse werden allein in München monatlich beschlagnahmt, die Meeresschnecke ist mittlerweile vom Aussterben bedroht. Mit deutlich höheren Bußgeldern müssen Urlauber rechnen, die Produkte aus Elfenbein oder gar Reptilien mitbringen. Da werden schon mal mehrere Tausend Mark fällig. Grundsätzlich gilt: Je gefährdeter die Art, desto strenger sind die Strafen. Nur in Ausnahmefällen ist die Einfuhr solcher Souvenirs möglich: Etwa, wenn der Handtasche aus Krokodilleder die Zuchtbescheinigung einer anerkannten Farm beiliegt. Die zweite Möglichkeit ist eine offizielle Einfuhrgenehmigung, die es aber nur in den seltensten Fällen gibt. Der Zoll schläft nicht: Rund 68000 Objekte wurden im vergangenen Jahr beschlagnahmt. Am besten lässt man die Finger von Souvenirs aus Flora und Fauna, oder erkundigt sich beim zuständigen Zollamt oder beim Bundesamt für Naturschutz nach geschützten Arten im Urlaubsgebiet. Die Liste ist lang - 8000 Tier- und 40000 Pflanzenarten sind laut dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt. Weitere Information: Folgende Arten sind geschützt: Schildkröten, Elefanten, Nashörner, Straußen, viele Seevögel, Papageien und Kakadus, alle Eulen und Uhus. Das gleiche gilt für fast alle Reptilien, Korallen, Schmetterlinge, Käfer, und Wildtiere. Das Einfuhrverbot gilt auch für alle Produkte die von diesen Arten gewonnen werden. Außerdem verboten sind Muscheln von tropischen Korallenriffen, Schneeglöckchen, Produkte aus Rosen-, Teak- und Eisenholz, Orchideen und viele Farnarten.Auskunft und Infomaterial gibt es beim Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstraße 10, 53179 Bonn. Telefonnummer: 0228/84910.
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