Europas Duty Free-Oasen

1 04 2000

Shopping am Flughafen? Quasi im Vorbeireisen das Lieblings-Parfum, Whiskey, Schokolade und Zigaretten zu Schnäppchenpreisen mitnehmen? Wer am Airport kein Ticket zu einem außerhalb der Europäischen Union gelegenen Ziel vorlegen kann, muss seine Duty Free-Artikel an der Kasse lassen, anstatt sie im Koffer zu verstauen. Seit Mitte 1999 ist der zollfreie Einkauf innerhalb Europas nicht mehr möglich, so zumindest sehen es neue EU-Richtlinien vor. Clevere Shopper allerdings kennen die Schlupflöcher für den zollfreien Einkauf – auch innerhalb der EU. Kleine Inseln und bestimmte Reiseziele, die altbewährten Butterfahrten und einige Sonderregelungen ermöglichen den steuerfreien Schnäppchenkauf auch weiterhin. Nicht zollfrei aber genauso billig: So lautet das Motto der “Travel Value”- Geschäft, die es neben den Duty Free-Geschäften an den meisten deutschen Flughäfen gibt. Wer beispielsweise von Frankfurt, München oder Berlin aus in Richtung Urlaub startet, kann hier verbilligte Waren einkaufen. Parfums, Süßigkeiten, Alkohol bieten die “Travel Value”-Läden immer noch zu Niedrigpreisen an – einzige Ausnahme sind Zigaretten. Ähnliche Regelungen gibt es in London, Amsterdam, Rom, Salzburg und Wien – diese Flughäfen verkaufen die ehemals zollfreien Produkte auch weiterhin auf einem ähnlich niedrigen Preisniveau. Ausgenommen sind wieder Tabakwaren. Raucher können ihre Zigaretten auch mit dem neuen Zollkodex weiterhin zu den gewohnten Billigpreisen kaufen – es kommt nur auf das Urlaubsziel an. Die Zauberformel heißt Steuer-Sondergebiete. Hier können auch Tabakwaren steuerfrei gekauft und mit über die Grenze genommen werden. Allerdings gelten die bekannten Freimengen: 200 Zigaretten, ein Liter Spirituosen und zwei Liter Wein pro Person. Skifahrer kurven zum zollfreien Shopping durch Samnaun oder den norditalienischen Wintersportort Livigno. Auch eine Fahrt nach Campione d’Italia am Luganer See oder in die deutsche Enklave Büsingen bei Schaffhausen in der Schweiz könnte sich lohnen. Flugreisende können in der gesamten Schweiz auf Einkaufstour gehen. Weitere Sondergebiete sind der Kleinstaat Andorra, Norwegen, die Türkei, Zypern, Polen und die Tschechische Republik. Sie bleiben vom neuen EU-Steuerkodex ebenfalls verschont. Insel-Urlauber können auf der deutschen Hochseeinsel Helgoland und den, an der finnischen Küste gelegenen, autonomen Åland-Inseln sparen. Die Kanarischen Inseln, die französischen Überseedepartements und die britischen Kanalinseln gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchs- und Mehrwertsteuern. Die sogenannten Butterfahrten sind zwar aus der Mode gekommen, aber seit den neuen Zollregelungen wieder äußerst beliebt. Denn wer an einem außerhalb der EU gelegenen Hafen an Bord geht, oder einen Landgang mit Einkaufsmöglichkeit macht, kann Genuss- und Lebensmittel kaufen und kräftig sparen. Wie etwa mit der “Pirna” der Sächsischen Dampfschifffahrt (Tel.: 0351/86609-0, Fax: -88). Alkohol, Zigaretten und Parfums gibt es an Bord auf dem Weg von Königsstein in die Tschechei zu Dumpingpreisen. Die Flensburger Förde Reederei Seetouristik (Tel.: 0180/3202025, Fax: 0461/86130) bietet täglich Duty Free-Ausflüge von Hohensaaten nach Osinow Dolny in Polen oder von Tallinn nach Helsinki an. Zollfreiheit gilt natürlich auch auf den Fähren nach Helgoland. Wer sein Reiseziel nicht nach Duty Free-Kriterien aussuchen will, dem bleibt immer noch die Möglichkeit, andere Spartricks auszunutzen. Griechenland-Urlauber beispielsweise sollten sich mit Ouzo eindecken, denn der ist dort ein Grundnahrungsmittel und ist auch versteuert konkurrenzlos billig.