Ab 50 Zigarren wird es teuer
31 03 2000Zu Zeiten des Binnenmarktes vergessen Urlauber immer häufiger, nach Einkäufen bei Fernreisen Zoll zu bezahlen. Ein paar Kisten Wein aus Frankreich, Grappa aus Italien – wer im europäischen Ausland größere Mengen einkauft, muss am Zoll kein schlechtes Gewissen mehr zu haben. Seit Bestehen des Binnenmarkts sind innerhalb der Europäischen Union Mengenbeschränkungen für die Einfuhr von Waren größtenteils entfallen. Bei der Heimreise aus Nicht-EU-Län-dern gelten allerdings weiterhin Beschränkungen. Durch den “grünen Kanal” dürfen an der Grenze und am Flughafen prinzipiell alle Waren, die weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind. Auch die Zeiten, in denen nur eine Stange Zigaretten zollfrei mitgebracht werden durfte, sind innerhalb der EU vorbei. Der Mengenkatalog des Bundesfinanzministeriums erlaubt mittlerweile das Mitbringen von 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und einem Kilo Tabak. Die Einfuhr von größeren Mengen ist zwar auch erlaubt, doch dann muss der Urlauber glaubhaft machen, dass alles zum privaten Gebrauch gedacht ist, sonst kommt er in den Verdacht, das Mitgebrachte gewerblich zu nutzen. Bei alkoholischen Getränken gelten folgende Mengenrichtlinien: Zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie Likörwein, 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier. Für Mitbringsel aus den sogenannten Drittländern, also allen Nicht-EU-Ländern, gelten andere Freimengen. Wer in diesen Gebieten einkaufen geht, sollte sich vorher schlau machen was der deutsche Zoll erlaubt. So sind die Einfuhrmengen für Tabakwaren begrenzt auf 200 Zigaretten, oder wahlweise 100 Zigarillos, 50 Zigarren und nur 250 Gramm Tabak. Ähnlich beim Alkohol: Mehr als ein Liter Spirituosen (über 22 Prozent Alkoholgehalt) ist nicht erlaubt. Für alle anderen Alkoholika wie Wein gilt die Mengenbegrenzung von zwei Litern. Probleme mit dem Zöllner bekommen auch die, die mehr als 500 Gramm Kaffe, 50 Gramm Parfum und 0,25 Liter Eau de Toilette mitbringen. Für anderen Dinge, wie beispielsweise Kleidung und Elektroartikel, beträgt die Abgabe an den Fiskus 13,5 Prozent, allerdings nur dann, wenn die Waren mehr als 350 Mark wert sind. Wer also in den USA ein paar Jeans, einige CDs und einen neuen Fotoapparat kauft, wird zur Kasse gebeten. Beträgt der Warenwert mehr als 700 Mark, wird die Einfuhrumsatzsteuer von 16 Prozent fällig. Für Andenken aus Zielen wie den Mittelmeerländern, Bulgarien, Rumänien, Tschechien, Slowenien und den Baltischen Staaten gilt eine Obergrenze von 2350 Mark, für Polen und Ungarn 2100 Mark. Um die Prozedur am Zoll nicht noch weiter zu komplizieren, sollten Reisende die Rechnungen für Anschaffungen im Ausland aufheben - ansonsten schätzt der Zöllner den Preis der Mit-bringsel. Probleme kann es auch geben, wenn das neue Laptop im Koffer ist. Um nicht in den Verdacht zu geraten, dass es im Urlaub gekauft wurde, sollte eine Kopie der Rechnung mitgenommen werden. Die Bußgelder können teuer werden: Wer Waren im Wert bis zu 1500 Mark am Zoll vorbeischleusen will, zahlt etwa 750 Mark Steuern und Strafe. Wer noch teurer eingekauft hat, dem drohen Strafverfahren, Beschlagnahmung und Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Mark. Wer einfach die Preisschilder abtrennt ist noch lange nicht gefeit - Zöllner erkennen neue Waren auch an kleinen Details. Deswegen rät Thomas Meister vom Hauptzollamt am Flughafen München: “Geben sie Einkäufe an und zahlen sie die fälligen Steuern. Sie sparen sich irrsinnigen Ärger.” Weitere Information: Die Broschüre “Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll” gibt es beim Bundesministerium für Finanzen, Wilhelmstraße 92, 10117 Berlin. Bestellung im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de.
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